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Projektmanagement

Unsere Erfahrung im Industriebau kann der Bauherr auch dann nutzen, wenn unser Büro mit keinen Planungsleistungen beauftragt wurde. Insbesondere bei Großprojekten macht es für den Auftraggeber Sinn Planungsleistungen des Architekten, Planungsleistungen der Fachingenieure sowie die Bauausführungsleistungen über eine dritte Instanz im Projekt überprüfen zu lassen, die dem Bauherrn die zugesagten Termine, Qualitäten und Kosten sichert und das Projekt transparent auch für spätere Revisionen macht.

Aber auch als Krisenmanager wird die Industrieplanung Leucht gebucht. Wenn die beauftragten Planer oder das beauftragte Generalunternehmen weder Leistung, Qualität noch Kosten im Griff haben, ist es höchste Zeit sich unsere Dienste zu sichern. Selbst in nahezu aussichtslosen Situationen, bei denen die Nerven auf Auftraggeber wie auch auf Seiten des Auftragnehmers blank liegen, finden wir Lösungen die den Auftraggeber vor langen und unberechenbaren Bauprozessen bewahrt.

Viele Kunden erkennen erst in der Bauabwicklung, dass die Vertriebsleistungen eines Generalunternehmens sich stark von der Ingenieurskunst seiner Bauabwicklung unterscheidet, so dass die großen Versprechungen, die innerhalb eines drei vier oder fünf Phasen Modells erörtert wurden, während der Bauabwicklung schnell in Vergessenheit geraten. Für den Generalunternehmer geht es in der Abwicklung ausschließlich um die Wahrung und Verbesserung seines eigenen Profits.

Das größte Streitpotential bilden regelmäßig die Formulierungen der Leistungsbeschreibung, die meist durch die Generalunternehmer vorgegeben werden. Die Lücken die hier vorhanden sind, werden meist schonungslos auf Kosten des Auftraggebers ausgenutzt. Denn eine pauschal vergebene Leistung bedeutet regelmäßig nicht, dass alles im Leistungspaket des Auftragnehmers auch enthalten sein muss! In der Regel sind es nur die Leistungen, die auch explizit beschrieben wurden. Im Streitfall kämpft David gegen Goliath, da Generalunternehmen vom ersten Tag an alle Gespräche, alle Unterlagen und Projektinhalte auf den eventuellen Streitfall hin ausrichten. Regelmäßig sind Rechtsanwälte im Unternehmen direkt beschäftigt, oder leiten das Unternehmen als Geschäftsführer gar selbst. Als beratende Ingenieure sind wir nur unseren Kunden verpflichtet. Wir beraten unabhängig und zielorientiert. Wir verhelfen unseren Kunden dazu, dass Sie ihre Vertragsverpflichtungen auf aussagefähigen und inhaltlich unzweideutigen Formulierungen eingehen und die Leistungsdefinition vollständig und ohne Lücken ist. Die Industrieplanung Leucht, dessen Geschäftsinhaber selbst über 20 Jahre auf der Seite von Generalunternehmen als Unternehmensleiter tätig war, hat es sich mit seinem Unternehmen zur Aufgabe gemacht, Bauherren auf dem Weg mit Generalunternehmen zu begleiten. Wir wollen, dass ein ausgewogenes, ehrliches Miteinander, ohne Missverständnisse stattfindet, die den Bauherrn weder finanziell, terminlich noch durch Qualitätsbeeinträchtigungen in keiner Phase des Projektes benachteiligt.